Alle Besucher unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um die Veranstaltung besuchen zu können, Folgendes beachten: 1) Eure Eltern/Erziehungsberechtigten müssen die Aufsichtspflicht über Euch einer anderen Person ihres Vertrauens, die über 18 ist, übertragen. Diese Person muß sich während der Veranstaltung in Eurer Nähe befinden. Zudem muß diese Person geeignet sein. Angetrunkene Personen scheiden somit aus! Natürlich könnt Ihr auch mit Euren Eltern die Veranstaltung besuchen, in diesem Falle muß die Aufsichtspflicht nicht übertragen werden. Daher entfällt auch Punkt 2, die Eltern müssen sich dann vor der Veranstaltung an der Abendkasse mit Euch zusammen melden und ihren Personalausweis hinterlegen. 2) Diese "Aufsichtspflichtübertragung" muß schriftlich durch ein Formular erfolgen. ACHTUNG: Das Formular muß von Euren Eltern/Erziehungsberechtigten UND der Aufsichtsperson unterschrieben sein!!! 3) Ihr müßt zusammen mit Eurer Aufsichtsperson vor Betreten der Veranstaltungshalle zur Abendkasse kommen und das unterschriebene Formular und den Personalausweis dieser Aufsichtsperson hinterlegen. Nach der Veranstaltung könnt Ihr diesen natürlich wieder abholen. Ohne dieses Formular dürfen Besucher unter 16 Jahren das Veranstaltungsgelände NICHT betreten und Besucher von 16 / 17 Jahren müssen um 24.00 h das Gelände verlassen, es gibt also NUR die oben beschriebene Möglichkeit !
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